Allgemeine Hinweise:

 

Die Fotos auf unserer Website wurden in der Regel durch uns selbst fotografiert. Zudem wurde vor Erstellung des Fotos um Erlaubnis bzw. Einwilligung gebeten. Die abgebildeten Personen haben ihre Einwilligung erteilt. 

 

 

 

Widerruf:

 

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, wir werden dann das entsprechende Foto schnellstmöglich von dieser Website entfernen. Den Widerruf senden sie bitte schriftlich per Mail oder per Brief an unsere Adresse. (siehe Impressum, bzw. Kontakt)

 

 

 

DSGVO:

 

Fotos bzw. Lichtbilder sind personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO, weil sie die Identifikation des Betroffenen ermöglichen. Bei Lichtbildern kann es sich zugleich um biometrische Daten gemäß Art. 4 Nr. 14 DSGVO handeln. Das soll jedoch gemäß Erwägungsgrund 51 nur dann gelten, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden (etwa mit Bilderkennungsprogramm), die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Lichtbildern ist in der Regel eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 + Abs. 1 lit a DSGVO).

 

Bei Minderjährigen ist zu beachten, dass sie bereits ab 16 Jahren selbst in die Verarbeitung eines Bildes einwilligen können (siehe Art. 8 Abs. 1 DSGVO), wenn ihnen ein „Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft“ gemacht wird.

 

 

 

Persönlichkeitsrecht:

 

Die Herstellung und Veröffentlichung von Personenfotos berührt immer das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KUG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt. Hiernach dürfen gemäß § 22 S.1 KUG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.

 

Ausnahmen:

 

Natürlich gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen, die in § 23 Abs. 1 KUG geregelt sind:

 

■ Bilder von Personen der Zeitgeschichte

 

■ Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen

 

■ Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

 

Personen als Beiwerk:

 

Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk erscheinen, ist zulässig. Die abgebildete Person darf dabei keinen wichtigen Teil des Bildes ausmachen, sie könnte theoretisch auch weggelassen werden. Wenn eine Person auf dem Bild eindeutig identifiziert werden kann, ist eher davon auszugehen, dass sie kein Beiwerk ist.

 

Bilder von Versammlungen und Aufzügen

 

Bei diesen Bildern ist es oft so, dass einzelne Teilnehmer im Vordergrund sehr gut erkennbar sind, die breite Masse im Hintergrund dann nicht mehr. Diese Form der Abbildung ist bei öffentlichen Ansammlungen wie Faschingsumzügen, Großveranstaltungen, Demonstrationen etc. erlaubt.

 

Was ist bei Minderjährigen zu beachten?

 

Bei der Abbildung von Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) erforderlich.

 

Wie muss die Einwilligung erteilt werden?

 

Die Einwilligung ist grundsätzlich formfrei möglich, sollte jedoch im Zweifel schriftlich eingeholt werden. Das freundlich lächelnde Winken in die Kamera eines Smartphones während einer Vereinsfeier stellt zwar eine (konkludente) Einwilligung in die Anfertigung des Bildes dar. Allerdings ist dies keine wirksame Einwilligung für eine Veröffentlichung dieser Aufnahme darüber hinaus im Internet oder auf Facebook. Hierfür bedarf es stets einer gesonderten Einwilligung. In der Einwilligungsaufforderung an den Betroffenen ist anzugeben, wo (z. B. Internetadresse) und zu welchem Zweck diese Einwilligung erteilt werden soll. Die Einwilligungserklärung muss einen Hinweis enthalten, dass die Einwilligung verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Sofern die Verweigerung der Einwilligung Folgen hat, so ist auch hierüber zu informieren. Der Widerruf einer erteilten Einwilligung wirkt allerdings nur ab Erklärung für die Zukunft. Daher genügt es in einem solchen Fall, dass das auf der Homepage des Vereins eingestellte Foto von dort wieder entfernt wird.